Zubereitung aus Montmorillonit-Illit-Mischschicht-Tonmineral: Phyllosilicate ≥ 75 %
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phyllosilicate ≥ 75 %:
≥ 35 % Montmorillonit-Illit (quellfähig)
≥ 30 % Illit/Muscovit
≤ 15 % Kaolinit (nicht quellfähig)
≤ 20 % Quarz
Eisen (strukturell) 3,6 % (Durchschnitt)
Asbestfrei
Alle Tierarten
-
10000
20000
1.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben:
—
„Die gleichzeitige orale Verabreichung von Makroliden ist zu vermeiden.” ,
—
„Bei Geflügel ist ferner die gleichzeitige Verabreichung von Robenidin zu vermeiden.” .
2.
Für Geflügel: Die gleichzeitige orale Verabreichung von Kokzidiostatika außer Robenidin ist bei einem Montmorillonit-Illit-Gehalt über 10000 mg/kg Alleinfuttermittel kontraindiziert.
3.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und von Vormischungen, die diesen enthalten, ist Folgendes anzugeben: „Der Zusatzstoff Montmorillonit-Illit ist reich an (inertem) Eisen.” .
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffes zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
5.
Die Gesamtmenge der verschiedenen Montmorillonit-Illit-Quellen im Alleinfuttermittel darf den zulässigen Höchstgehalt von 20000 mg/kg Alleinfuttermittel nicht überschreiten.
30. November 2026
Analysemethode(1)
Zur Bestimmung im Futtermittelzusatzstoff:
—
Röntgendiffraktion (XRD)
—
Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-AES)
Zubereitung aus Montmorillonit-Illit-Mischschicht-Tonmineral: Phyllosilicate ≥ 75 %
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phyllosilicate ≥ 75 %:
≥ 35 % Montmorillonit-Illit (quellfähig)
≥ 30 % Illit/Muscovit
≤ 15 % Kaolinit (nicht quellfähig)
≤ 20 % Quarz
Eisen (strukturell) 3,6 % (Durchschnitt)
Asbestfrei
Alle Tierarten
-
-
20000
1.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben:
—
„Die gleichzeitige orale Verabreichung von Makroliden ist zu vermeiden.” ,
—
„Bei Geflügel ist ferner die gleichzeitige Verabreichung von Robenidin zu vermeiden.” .
2.
Der Zusatzstoff ist mit folgendem Mindestgehalt zu verwenden:
—
10000 mg/kg bei direkter Verwendung als Trennmittel in Ergänzungsfuttermitteln,
—
20000 mg/kg bei Verwendung als Trennmittel in Alleinfuttermitteln.
3.
Für Geflügel: Die gleichzeitige orale Verabreichung von Kokzidiostatika außer Robenidin ist kontraindiziert.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und von Vormischungen, die diesen enthalten, ist Folgendes anzugeben: „Der Zusatzstoff Montmorillonit-Illit ist reich an (inertem) Eisen.” .
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffes zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
6.
Die Gesamtmenge der verschiedenen Montmorillonit-Illit-Quellen im Alleinfuttermittel darf den zulässigen Höchstgehalt von 20000 mg/kg Alleinfuttermittel nicht überschreiten.
30. November 2026
Analysemethode(1)
Zur Bestimmung im Futtermittelzusatzstoff:
—
Röntgendiffraktion (XRD)
—
Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-AES)
Fußnote(n):
(1)
Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.