ANHANG I VO (EU) 2016/2015
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MODUL 1:
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Unternehmen und die Informationsgesellschaft
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A.
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THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN
- 1.
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Für das Bezugsjahr 2017 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:
- a)
- IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;
- b)
- Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;
- c)
- elektronischer Handel;
- d)
- e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte;
- e)
- IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;
- f)
- Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen;
- g)
- Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).
- 2.
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Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:
- a)
-
IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen
- i)
-
für alle Unternehmen:
- —
-
Nutzung von Computern;
- ii)
-
für Unternehmen, die Computer nutzen:
- —
-
(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen.
- b)
-
Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen
- i)
-
für Unternehmen, die Computer nutzen:
- —
-
Internetzugang;
- ii)
-
für Unternehmen mit Internetzugang:
- —
-
Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen;
- —
-
Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp;
- —
-
Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (mindestens 3G);
- —
-
Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht;
- —
-
Vorhandensein einer eigenen Website;
- —
-
Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;
- —
-
Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;
- —
-
Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;
- —
-
Nutzung von Wiki-Instrumenten zum Wissensaustausch, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;
- iii)
-
für Unternehmen, die über einen DSL-Internetanschluss oder sonstigen festen Breitbandanschlusstyp verfügen:
- —
-
maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung, in Mbit/s in den Spannen [0,< 2], [2,< 10], [10,< 30], [30,< 100], [≥ 100];
- —
-
Hinlänglichkeit der Geschwindigkeit der festen Internetverbindung für die tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens;
- iv)
-
für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:
- —
-
Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;
- —
-
Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;
- —
-
Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;
- —
-
Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;
- —
-
personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;
- —
-
Links oder Verweise auf die Unternehmensprofile in sozialen Medien;
- v)
-
für Unternehmen, die für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte soziale Medien nutzen, insbesondere soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte oder Wiki-Instrumente zum Wissensaustausch:
- —
-
Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Image oder für die Produktvermarktung;
- —
-
Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen;
- —
-
Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen;
- —
-
Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder anderen Einrichtungen;
- —
-
Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern;
- —
-
Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens.
- c)
-
Elektronischer Handel
- i)
-
für Unternehmen, die Computer nutzen:
- —
-
Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- ii)
-
für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben:
- —
-
Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps aufgegebenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Verkäufen an private Verbraucher (B2C) und Verkäufen an andere Unternehmen (B2B) und an Behörden (B2G);
- —
-
Entgegennahme von Bestellungen über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Entgegennahme von Bestellungen über Websites oder Apps elektronischer Handelsplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegebenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Bestellungen, die über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) entgegengenommen werden, und Bestellungen, die über von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze entgegengenommen werden;
- —
-
Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Herkunft: Inland, andere EU-Länder und übrige Welt;
- iii)
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für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:
- —
-
Umsatzwert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht;
- —
-
Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- iv)
-
für Unternehmen, die Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme aufgegeben haben:
- —
-
(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamteinkaufswertes ausmacht, über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- v)
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für Unternehmen, die Bestellungen mit einem Wert von mindestens 1 % des Gesamteinkaufswertes über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegeben haben:
- —
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(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme an Lieferanten im Inland des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme an Lieferanten in anderen EU-Ländern im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme an Lieferanten in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr.
- d)
-
E-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte
- i)
-
für Unternehmen, die Computer nutzen:
- —
-
Nutzung von Software zur Planung der Unternehmensressourcen (ERP — Enterprise Resource Planning) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen;
- —
-
Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche ermöglichen;
- —
-
Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke ermöglichen;
- —
-
elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit anderen Unternehmen (Lieferanten oder Kunden);
- —
-
(fakultativ) Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an andere Unternehmen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an Behörden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an private Verbraucher, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die in Papierform oder als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format entgegengenommen wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Nutzung der RFID-Technologie zur Personenidentifizierung und Zugangskontrolle;
- —
-
Nutzung der RFID-Technologie als Element des Produktions- und Dienstleistungserbringungsprozesses;
- —
-
Nutzung der RFID-Technologie zur Produktidentifizierung nach dem Produktionsprozess;
- ii)
-
für Unternehmen, die Informationen für die Lieferkettenverwaltung elektronisch mit anderen Unternehmen (Lieferanten oder Kunden) austauschen:
- —
-
elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit anderen Unternehmen über Websites (Website des Unternehmens, Website von Geschäftspartnern oder Webportale);
- —
-
elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit anderen Unternehmen über ein für die automatische Verarbeitung geeignetes elektronisches Format;
- iii)
-
für Unternehmen, die an andere Unternehmen oder Behörden Rechnungen ausgestellt/versendet haben, im vorausgegangenen Kalenderjahr:
- —
-
(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die nur in Papierform an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr.
- e)
-
IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen
- i)
-
für Unternehmen, die Computer nutzen:
- —
-
Beschäftigung von IKT-Fachleuten;
- —
-
Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
(fakultativ) Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr (untergliedert in „hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen” ; „hauptsächlich durch externe Dienstleister” ; „nicht zutreffend” ):
- —
-
Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke);
- —
-
Unterstützung für Bürosoftware;
- —
-
Entwicklung von ERP-Software/-Systemen;
- —
-
Unterstützung für ERP-Software/-Systeme;
- —
-
Entwicklung von Weblösungen;
- —
-
Unterstützung für Weblösungen;
- —
-
Sicherheit und Datenschutz;
- ii)
-
für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt oder einzustellen versucht haben:
- —
-
schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute.
- f)
-
Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen
Für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr von Kunden aus anderen EU-Ländern über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben, Angaben zu den folgenden Schwierigkeiten beim Verkauf in andere EU-Länder:
- —
-
hohe Kosten der Lieferung oder Rücksendung von Produkten;
- —
-
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden und der Streitbeilegung;
- —
-
Anpassung der Produktbeschriftung für den Verkauf in anderen EU-Ländern;
- —
-
mangelnde Fremdsprachenkenntnisse für die Kommunikation mit Kunden in anderen EU-Ländern;
- —
-
von Geschäftspartnern des Unternehmens auferlegte Verkaufsbeschränkungen für bestimmte EU-Länder.
- g)
-
Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)
- i)
-
für Unternehmen mit Internetzugang:
- —
-
(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, außer kostenlosen Dienstleistungen;
- ii)
-
für Unternehmen mit Internetzugang, die Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:
- —
-
(fakultativ) Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung;
- —
-
(fakultativ) Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung;
- —
-
(fakultativ) Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung;
- —
-
(fakultativ) Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung;
- —
-
(fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung;
- —
-
(fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (CRM-Software zur Verwaltung von Informationen über Kunden) als Cloud-Computing-Dienstleistung;
- —
-
(fakultativ) Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung;
- —
-
(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen auf gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern;
- —
-
(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen auf ausschließlich für das Unternehmen bestimmten Servern von Dienstleistern.
- 3.
-
Folgende Hintergrundinformationen sind von allen Unternehmen zu erheben oder aus alternativen Quellen zu gewinnen:
- —
-
Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- —
-
Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer).
-
B.
-
ERFASSUNGSBEREICH
Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben:- 1.
- Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:
Kategorie der NACE Rev. 2 Bezeichnung Abschnitt C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Abschnitte D, E Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Abschnitt F Baugewerbe/Bau Abschnitt G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Abschnitt H Verkehr und Lagerei Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Abschnitt J Information und Kommunikation Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen Abteilungen 69-74 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Abschnitt N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gruppe 95.1 Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten - 2.
- Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
- 3.
- Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet des Mitgliedstaats.
- C.
- BEZUGSZEITRÄUME
Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2016. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2017.- D.
- UNTERGLIEDERUNGEN DER DATEN
Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:- 1.
- Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:
Aggregation gemäß NACE Rev. 2
für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate
10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18 19 + 20 + 21 + 22 + 23 24 + 25 26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33 35 + 36 + 37 + 38 + 39 41 + 42 + 43 45 + 46 + 47 47 49 + 50 + 51 + 52 + 53 55 58 + 59 + 60 + 61 + 62 + 63 68 69 + 70 + 71 + 72 + 73 + 74 77 + 78 + 79 + 80 + 81 + 82 26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 26.8 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1Aggregation gemäß NACE Rev. 2
für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate
10 + 11 + 12 13 + 14 + 15 16 + 17 + 18 26 27 + 28 29 + 30 31 + 32 + 33 45 46 55 + 56 58 + 59 + 60 61 62 + 63 77 + 78 + 80 + 81 + 82 79 95.1 - 2.
- Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:
Größenklasse
10 oder mehr Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 oder mehr BeschäftigteWenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln:
Größenklasse
0 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) 2 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) 0 bis 1 Beschäftigte (fakultativ)
- E.
- PERIODIZITÄT
Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2017 vorzulegen.- F.
- FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE
- 1.
- Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 und Anhang I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5. Oktober 2017 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.
- 2.
- Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2017 an Eurostat zu übermitteln.
- 3.
- Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2017 an Eurostat zu übermitteln.
- 4.
- Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.
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