Artikel 5 VO (EU) 2016/2020

Durchschnittliche Spreads

(1) Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Spreads prüft die ESMA folgende Elemente:

a)
gewichtete Spreads, einschließlich volumengewichteter Spreads, über verschiedene Zeiträume;
b)
Spreads zu verschiedenen Zeitpunkten des Handelstags.

(2) Stehen keine Informationen über Spreads zur Verfügung, so prüft die ESMA die Erfüllung dieses Kriteriums anhand eines Näherungswerts.

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