Artikel 6 VO (EU) 2016/2021

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem in Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 genannten Datum.

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