Artikel 1 VO (EU) 2016/2022
Für die Registrierung erforderliche Angaben
Eine Drittlandfirma, die gemäß Artikel 46 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 die Zulassung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder die Ausübung von Anlagetätigkeiten in der gesamten Union beantragt, übermittelt der ESMA folgende Angaben:
- a)
- den vollständigen Namen des Unternehmens, d. h. die Firma und etwaige sonstige von ihm im Geschäftsverkehr verwendete Namen;
- b)
- die Kontaktdaten der Firma einschließlich der Anschrift, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ihrer Hauptverwaltung;
- c)
- die Kontaktdaten des für den Antrag zuständigen Mitarbeiters einschließlich der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse;
- d)
- die Website, sofern vorhanden;
- e)
- die nationale Identifikationsnummer der Firma, sofern vorhanden;
- f)
- die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) der Firma, sofern vorhanden;
- g)
- den Business Identifier Code (BIC) der Firma, sofern vorhanden;
- h)
- Name und Anschrift der für die Beaufsichtigung der Firma zuständigen Behörde des Drittlandes; wenn mehr als eine Aufsichtsbehörde verantwortlich ist, sind die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche jeder einzelnen Aufsichtsbehörde anzugeben;
- i)
- den Link zum Register jeder einzelnen zuständigen Behörde des Drittlandes, sofern verfügbar;
- j)
- Angaben darüber, für welche Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen die Firma in dem Land, in dem sie ihren Sitz hat, zugelassen ist;
- k)
- Angaben darüber, welche Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten in der Union ausgeführt werden sollen, einschließlich etwaiger Nebendienstleistungen.
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