ANHANG VO (EU) 2016/2033

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
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Eine Ware, bestehend aus Glitter für Zahnpasta in Form dunkelblauer Partikel, die sich beim Zähneputzen auflösen und dem von der Zahnpasta gebildeten Schaum eine blaue Farbe geben. Das Farbmittel haftet an den gereinigten Zähnen und bewirkt, dass blaues Licht vom Zahnschmelz reflektiert wird, wodurch die Zähne für einen begrenzten Zeitraum weißer erscheinen.

Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen (in GHT):

— Hydroxypropylmethylcellulose
etwa 55,
— Propylenglykol
etwa 21,
— Blaupigment
etwa 17,
— Polysorbat 80
etwa 4,
— roter Farbstoff
etwa 3.

Das Blaupigment und der rote Farbstoff dienen als Farbmittel.

Die Ware wird lose gestellt.

32041900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3204 und 32041900.

Eine Einreihung in die Position 3912 als Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen, ist ausgeschlossen, da die — obschon gewichtsmäßig vorherrschende — Hydroxypropylmethylcellulose nur als Trägerstoff für Farbstoffe dient, aber nicht der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht.

Das Blaupigment und der rote Farbstoffen verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter.

Daher ist die Ware in den KN-Code 32041900 als Zubereitung auf der Grundlage einer Mischung von zwei oder mehr Farbmitteln der Unterpositionen 320411 bis 320419 einzureihen.

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