Präambel VO (EU) 2016/2066

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)(1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wird eine gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten zur Erhebung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter Regionalstatistiken in der Union geschaffen.
(2)
In den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 werden die für Statistiken heranzuziehenden Gebietseinheiten aufgelistet.
(3)
Nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 werden Änderungen der NUTS-Klassifikation gewöhnlich nicht häufiger als alle drei Jahre im zweiten Kalenderhalbjahr erlassen.
(4)
Die NUTS-Klassifikation wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1319/2013 der Kommission(2) (reguläre Änderung) und durch die Verordnung (EU) Nr. 868/2014 der Kommission(3) (außerordentliche Änderung aufgrund einer tiefgreifenden Umgestaltung der administrativen Gebietsunterteilung in Portugal) geändert.
(5)
Den der Kommission vorgelegten Informationen zufolge wurde die administrative Gebietsunterteilung in mehreren Mitgliedstaaten geändert.
(6)
Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 sollte daher entsprechend geändert werden.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 1319/2013 der Kommission vom 9. Dezember 2013 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 342 vom 18.12.2013, S. 1).

(3)

Verordnung (EU) Nr. 868/2014 der Kommission vom 8. August 2014 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 241 vom 13.8.2014, S. 1).

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