Artikel 1 VO (EU) 2016/2080
Gegenstand
Der Verkauf von vor dem 1. Januar 2018 eingelagertem Magermilchpulver im Wege eines Ausschreibungsverfahrens wird unter den Bedingungen des Titels II Kapitel III der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 eröffnet.
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