Präambel VO (EU) 2016/2096
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 der Kommission(2) haben gezeigt, dass Klärungsbedarf hinsichtlich der Verpflichtung zur Risikobewertung besteht und die unter bestimmte, in dieser Verordnung aufgeführte Kategorien des Flugverkehrs fallenden Arten von Flügen präzisiert werden müssen, um größere Rechtsklarheit zu gewährleisten und unterschiedliche Auslegungen der Rechtsvorschriften zu vermeiden.
- (2)
- In Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der spezifischen Art des Fluges, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bei bestimmten Kategorien von Flügen von den in der Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 festgelegten Gewichtsbeschränkungen abzuweichen. Solche Ausnahmen sollten sich auf individuelle Risikobewertungen stützen und vorsehen, dass andere Mitgliedstaaten, die Ziel solcher Flüge sind, eine vorherige Unterrichtung oder Genehmigung vorschreiben können.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (4)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 72.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundnormen für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt abweichen und alternative Sicherheitsmaßnahmen treffen können (ABl. L 338 vom 19.12.2009, S. 17).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.