Präambel VO (EU) 2016/2105

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union(1), insbesondere auf Artikel 33,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004(2) enthält detaillierte Bestimmungen zu Form und Inhalt und anderen Einzelheiten der Anmeldung staatlicher Beihilfen. Die Verordnung sieht vor, dass ergänzende Auskünfte, die für die Würdigung von Beihilfemaßnahmen gemäß Verordnungen, Leitlinien, Gemeinschaftsrahmen und anderen für staatliche Beihilfen geltenden Bestimmungen erforderlich sind, mit den in Anhang I Teil III der Verordnung enthaltenen Ergänzungsbögen vorgelegt werden.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 sieht ferner vor, dass die Kommission bei einer Änderung oder Ersetzung der einschlägigen Leitlinien oder Gemeinschaftsrahmen die Formulare und Bögen entsprechend ändert.
(3)
Die Annahme der Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor(3) durch die Kommission hat eine Änderung der von der Kommission angewandten Regeln zur Würdigung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Binnenmarkt nach sich gezogen. Dementsprechend muss der ergänzende Fragebogen zur Anmeldung staatlicher Beihilfen für den Fischerei- und Aquakultursektor in Anhang I Teil III der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 ersetzt werden.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 ist daher entsprechend zu ändern —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1).

(3)

Mitteilung der Kommission — Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. C 217 vom 2.7.2015, S. 1).

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