Artikel 1 VO (EU) 2016/2148

Mit dieser Verordnung werden die Regeln für die Verwaltung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2015/936 aufgeführten Höchstmengen für die Einfuhren bestimmter Textilwaren für das Jahr 2017 festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.