ANHANG VO (EU) 2016/2150

Technologische Zusatzstoffe: Silierzusatzstoffe
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethoden Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg frischen Materials
1k20750

Lactobacillus plantarum

DSM 29025

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum DSM 29025 mit mindestens 8 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Lactobacillus plantarum DSM 29025

Analysemethode (1)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS-Agar (EN 15787). Identifizierung des Futtermittelzusatzstoffs: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE).
Alle Tierarten
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen anzugeben.
2.
Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 5 × 107 KBE/kg frischen Materials.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
28. Dezember 2026
1k20751

Lactobacillus plantarum

NCIMB 42150

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum NCIMB 42150 mit mindestens 1 × 1011 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Lactobacillus plantarum NCIMB 42150

Analysemethode (1)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS-Agar (EN 15787). Identifizierung des Futtermittelzusatzstoffs: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE).
Alle Tierarten
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen anzugeben.
2.
Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg frischen Materials.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
28. Dezember 2026

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter http://irmm.jrc.ec.europa.eu/EURLs/EURL_feed_additives/Pages/index.aspx

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