ANHANG VO (EU) 2016/2236

In diesem Anhang werden die im Rahmen des Ad-hoc-Moduls über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dessen Durchführung für 2018 geplant ist, zu verwendenden technischen Merkmale, Filter und Codes festgelegt. Darüber hinaus werden die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission festgelegt.

Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission: 31. März 2019.

Für die Übermittlung der Daten zu verwendende Filter und Codes: wie in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission(1) festgelegt.

Spalten für fakultative Gewichtungsfaktoren, die bei Teilstichproben oder Nichtbeantwortung zu verwenden sind: Spalten 223 bis 226 mit ganzen Zahlen und Spalten 227 bis 228 mit Dezimalstellen.

(1)
Untermodul 1: Betreuungspflichten

Bezeichnung/Spalte Code Beschreibung Filter
CARERES Bestehen von Betreuungspflichten ALTER = 18-64
211 Betreut regelmäßig eigene Kinder (< 15 Jahre) oder die der Partnerin bzw. des Partners oder hilfsbedürftige Angehörige (mindestens 15 Jahre alt)
1 Keine Betreuungspflichten
2 Nur für die eigenen oder die Kinder der Partnerin bzw. des Partners innerhalb des Haushalts
3 Nur für die eigenen oder die Kinder der Partnerin bzw. des Partners außerhalb des Haushalts
4 Nur für die eigenen oder die Kinder der Partnerin bzw. des Partners inner- und außerhalb des Haushalts
5 Nur für hilfsbedürftige Angehörige
6 Für die eigenen oder die Kinder der Partnerin bzw. des Partners innerhalb des Haushalts und für hilfsbedürftige Angehörige
7 Für die eigenen oder die Kinder der Partnerin bzw. des Partners außerhalb des Haushalts und für hilfsbedürftige Angehörige
8 Für die eigenen oder die Kinder der Partnerin bzw. des Partners inner- und außerhalb des Haushalts und für hilfsbedürftige Angehörige
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
CHCARUSE Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen CARERES = 2-4,6-8
212 Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen für einige oder alle Kinder
1 Nein
2 Ja, für einige Kinder
3 Ja, für alle Kinder
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
CHCAROBS Gründe für Nichtinanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen CHCARUSE = 1,2
213/214 Hauptgrund für Nichtinanspruchnahme von (zusätzlichen) Kinderbetreuungsdienstleistungen für die eigenen oder die Kinder der Partnerin bzw. des Partners
01 Keine Dienstleistung zugänglich/verfügbar
02 Kosten
03 Qualität/Art der Dienstleistung
04 Andere Hinderungsgründe im Zusammenhang mit der Dienstleistung
05 Betreuung wird allein/mit Partnerin bzw. Partner geregelt
06 Betreuung ist geregelt, unter anderem durch Inanspruchnahme weiterer informeller Unterstützung
07 Die für einige (aber nicht alle) Kinder in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind ausreichend
08 Die Kinder kümmern sich um sich selbst
09 Sonstige persönliche Gründe
99 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
CHCAREFF Auswirkungen der Kinderbetreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit CARERES = 2-4,6-8 und WSTATOR = 1,2
215 Hauptarbeitszeitgestaltungsmethode Erwerbstätiger zur Erleichterung ihrer Kinderbetreuungspflichten
1 Alle Änderungen zwecks Einkommenserhöhung
2 Kürzere Arbeitszeiten
3 Weniger anspruchsvolle berufliche Aufgaben
4 Wechsel des Arbeitsplatzes oder Arbeitgebers zwecks besserer Vereinbarkeit
5 Zurzeit im Urlaub aus familiären Gründen
6 Sonstige
7 Keine Auswirkung
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt

(2)
Untermodul 2: Flexibilität der Arbeitszeitregelungen

Bezeichnung/Spalte Code Beschreibung Filter
POSSTEND Flexible Arbeitszeitregelung zwecks Betreuung STAPRO = 3 und CARERES = 2-8
216 Möglichkeit, den Beginn oder auch das Ende des Arbeitstags im Hauptbeschäftigungsverhältnis zwecks Erleichterung der Betreuung zu variieren
1 Generell möglich
2 Selten möglich
3 Nicht möglich
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
POSORGWT Möglichkeit, zwecks Betreuung ganze Tage freizunehmen STAPRO = 3 und CARERES = 2-8
217 Arbeitszeit kann so gestaltet werden, dass im Hauptbeschäftigungsverhältnis ganze Tage zwecks Erleichterung der Betreuung freigenommen werden können
1 Generell möglich
2 Selten möglich
3 Nicht möglich
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
WORKOBS Arbeitsbedingtes Haupthindernis für die Vereinbarkeit WSTATOR = 1,2 und CARERES = 2-8
218 Die Vereinbarkeit am meisten erschwerendes Merkmal des Hauptbeschäftigungsverhältnisses
1 Kein Hindernis
2 Lange Arbeitszeit
3 Arbeitszeiten sind schwer planbar oder liegen ungünstig
4 Langer Weg zur Arbeit
5 Arbeit ist anspruchsvoll oder anstrengend
6 Mangelnde Unterstützung durch Arbeitgeber/-innen und Kollegen/Kolleginnen
7 Sonstige Hindernisse
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt

(3)
Untermodul 3: Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und Elternurlaub

Bezeichnung/Spalte Code Beschreibung Filter
STOPWORK Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung ALTER = 18-64
219 Hat in der bisherigen Erwerbstätigkeit wenigstens einen Monat lang nicht gearbeitet, um eigene oder Kinder des Partners/der Partnerin zu betreuen
1 Ja
2 Hat wegen Kinderbetreuung Nie gearbeitet
3 Nein (war/ist aber erwerbstätig und hat Kinder)
4 Hat aus anderen Gründen nie gearbeitet
5 Hatte nie Kinder
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
STOPLENG Gesamtdauer der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung STOPWORK = 1
220 Gesamtdauer aller wenigstens einmonatigen Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit
1 Bis zu 6 Monaten
2 Länger als 6 Monate bis 1 Jahr
3 Länger als 1 Jahr bis 2 Jahre
4 Länger als 2 Jahre bis 3 Jahre
5 Länger als 3 Jahre bis 5 Jahre
6 Länger als 5 Jahre
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt
PARLEAV Inanspruchnahme von Elternurlaub STOPWORK = 1
221 Inanspruchnahme von Elternurlaub und/oder Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub im Rahmen der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung
1 Nur Elternurlaub in Anspruch genommen
2 Kombination von Urlauben aus familiären Gründen
3 Nur Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Anspruch genommen
4 Keinen Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch genommen
DEREDSTP Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen hilfsbedürftiger Angehöriger ALTER = 18-64 und (EXISTPR = 1 oder WSTATOR = 1,2)
222 Hat in der bisherigen Erwerbstätigkeit wenigstens einen Monat lang nicht gearbeitet oder die Arbeitszeit verringert, um hilfsbedürftige Angehörige (mindestens 15 Jahre alt) zu betreuen
1 Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
2 Lediglich Arbeitszeitverringerung
3 Weder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit noch Arbeitszeitverringerung
4 Musste nie hilfsbedürftige Angehörige betreuen
9 Entfällt (nicht im Filter enthalten)
Leer Keine Angabe/Nicht bekannt

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 57).

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