Artikel 3 VO (EU) 2016/2253
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2793/1999 des Rates wird im Einklang mit Protokoll Nr. 4 zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits ausgesetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.