Artikel 3 VO (EU) 2016/2253

Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2793/1999 des Rates wird im Einklang mit Protokoll Nr. 4 zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits ausgesetzt.

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