ANHANG VO (EU) 2016/2290
Gebräuchliche Bezeichnung |
IUPAC-Bezeichnung Kennnummern |
Mindestreinheit des Wirkstoffs(1) | Datum der Genehmigung | Genehmigung befristet bis | Produktart | Besondere Bedingungen |
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Peressigsäure |
IUPAC-Bezeichnung: Peroxyessigsäure EG-Nr.: 201-186-8 CAS-Nr.: 79-21-0 |
Die Spezifikation basiert auf den Ausgangsstoffen Wasserstoffperoxid und Essigsäure, die zur Herstellung von Peressigsäure verwendet werden. Peressigsäure in einer wässrigen Lösung, die Essigsäure und Wasserstoffperoxid enthält. |
1. Juli 2018 | 30. Juni 2028 | 11 |
Die Zulassung von Biozidprodukten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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Die Zulassung von Biozidprodukten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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Fußnote(n):
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Die in dieser Spalte angegebene Reinheit war die Mindestreinheit des Wirkstoffs, der gemäß Artikel 89 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 bewertet wurde. Der Wirkstoff in dem in Verkehr gebrachten Produkt kann dieselbe oder eine andere Reinheit aufweisen, sofern er nachgewiesenermaßen technisch äquivalent zu dem bewerteten Stoff ist.
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