Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/2363

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Dezember 2016

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Kommissarischer Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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