Artikel 1 VO (EU) 2016/2372

Gegenstand

In dieser Verordnung sind die Fangmöglichkeiten festgesetzt, die Fischereifahrzeugen der Union unter der Flagge Bulgariens und Rumäniens für das Jahr 2017 für bestimmte Fischbestände im Schwarzen Meer eingeräumt werden.

a)
Steinbutt (Psetta maxima),
b)
Sprotte (Sprattus sprattus).

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