Artikel 6 VO (EU) 2016/2374

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018.

Artikel 4 gilt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

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