Artikel 6 VO (EU) 2016/2374
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018.
Artikel 4 gilt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.
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