Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/2378
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. Dezember 2016
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Jerzy Plewa
Generaldirektor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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