ANHANG VO (EU) 2016/238

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 579/2014 wird wie folgt geändert:

(1)
In der 12. Zeile wird der kombinierte Eintrag „Ammoniumnitratlösung; Calciumnitratlösung (CN-9-Lösung) und ihr Doppelsalz” ersetzt durch die folgenden getrennten Einträge:

Ammoniumnitratlösung 6484-52-2
Kalkammonsalpeter 15245-12-2

(2)
Nach der 13. Zeile (Eintrag „Calciumchloridlösung” ) werden die folgenden Einträge eingefügt:

Calciumnitrat 10124-37-5
Calciumnitrat-Hydrat 35054-52-5
Calciumnitrattetrahydrat 13477-34-4

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