ANHANG VO (EU) 2016/238
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 579/2014 wird wie folgt geändert:
- (1)
-
In der 12. Zeile wird der kombinierte Eintrag „Ammoniumnitratlösung; Calciumnitratlösung (CN-9-Lösung) und ihr Doppelsalz” ersetzt durch die folgenden getrennten Einträge:
Ammoniumnitratlösung 6484-52-2 Kalkammonsalpeter 15245-12-2 - (2)
-
Nach der 13. Zeile (Eintrag „Calciumchloridlösung” ) werden die folgenden Einträge eingefügt:
Calciumnitrat 10124-37-5 Calciumnitrat-Hydrat 35054-52-5 Calciumnitrattetrahydrat 13477-34-4
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