Präambel VO (EU) 2016/246

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union(1), insbesondere auf Artikel 33,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission(2) wurden Durchführungsvorschriften zu Form, Inhalt und anderen Einzelheiten der Anmeldung staatlicher Beihilfen festgelegt. Darin ist vorgesehen, dass ergänzende Auskünfte, die für die Würdigung der staatlichen Beihilfemaßnahmen gemäß Verordnungen, Leitlinien, Gemeinschaftsrahmen und anderen für staatliche Beihilfen geltenden Bestimmungen erforderlich sind, mit den Ergänzungsbögen in Anhang I Teil III derselben Verordnung geliefert werden.
(2)
In der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 ist ferner geregelt, dass bei einer Änderung oder Ersetzung der einschlägigen Leitlinien oder Gemeinschaftsrahmen die Kommission die Formulare und Bögen entsprechend ändert.
(3)
Aufgrund der Verabschiedung der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020(3) durch die Kommission haben sich die Regeln, nach denen sich die Kommission bei der Bewertung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt richtet, geändert. Daher müssen die Fragebögen für die Anmeldung staatlicher Beihilfen im Agrar- und Forstsektor in Anhang I Teil III der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 ersetzt werden.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1).

(3)

ABl. C 204 vom 1.7.2014, S. 1. geändert durch ABl. C 390 vom 24.11.2015, S. 4.

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