Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/261
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Februar 2016
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Jerzy Plewa
Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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