Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/261

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Februar 2016

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy Plewa

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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