ANHANG VO (EU) 2016/302
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Eine Ware in Form eines Kunststoff- Zeichenbretts mit Abmessungen von etwa 31 cm × 32 cm, mit einer in heller Farbe beschichteten magnetischen Kunststoffoberfläche zum Zeichnen und Löschen. Die Oberfläche ist von einem Kunststoffrahmen mit Haltegriffen eingefasst. An dem Brett ist mit einer Schnur ein Zeichenstift mit Metallspitze befestigt, mit dem durch Druck auf die Oberfläche und Nutzung ihrer magnetischen Eigenschaften Bilder, Buchstaben usw. gezeichnet werden können. Im Kunststoffrahmen sind vier kleine magnetische Stempel aus Kunststoff lose abgelegt, mit denen Figuren auf die Oberfläche gedruckt werden können. Das Löschen erfolgt durch Anheben der oberen Kunststoffschicht; der Mechanismus zum Anheben der oberen Schicht ist im unteren Teil des Zeichenbretts angebracht und unterbricht die magnetische Wirkung. Die Ware ist zur Unterhaltung von Kindern bestimmt. (*) (siehe Abbildung) |
95030095 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und b sowie 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 950300 und 95030095. Eine Einreihung als Schiefertafel oder Tafel zum Schreiben oder Zeichnen in Position 9610 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht zum Schreiben oder Zeichnen mit Schiefergriffel, Kreide, Filz- oder Faserstiften bestimmt ist (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 9610). Die Ware hat den Charakter von Spielzeug der Position 9503. Da die Position 9503 die genauere Warenbezeichnung enthält, ist die Einreihung in die Position 3926 als andere Waren aus Kunststoffen ebenfalls ausgeschlossen. Bei der Ware handelt es sich um eine Ware aus verschiedenen Stoffen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b. Sie besteht aus Kunststoff und einer magnetischen Oberfläche, die zu einem praktisch untrennbaren Ganzen verbunden sind (siehe auch Abschnitt IX der HS-Erläuterungen zu der Allgemeinen Vorschrift 3 b). Der Rahmen und die Oberfläche bestehen aus Kunststoff. Die Bestandteile aus Kunststoff herrschen vor und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b. Daher ist die Ware als anderes Spielzeug aus Kunststoff in den KN-Code 95030095 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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