Artikel 56 VO (EU) 2016/341

Zeitpunkte der Anpassung oder Inbetriebnahme der betreffenden elektronischen Systeme

1. Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website eine ausführliche Übersicht über die Zeitpunkte, zu denen die im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU genannten elektronischen Systeme angepasst oder in Betrieb genommen werden. Die Kommission hält diese Übersicht auf dem neuesten Stand.

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