Artikel 1 VO (EU) 2016/364

Wenn ein Bauprodukt aufgrund seines Verwendungszwecks zur Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandentstehungsraum oder im Brandentstehungsbereich oder darüber hinaus beitragen kann, so ist das Produkt nach seinem Brandverhalten gemäß dem Klassifizierungssystem im Anhang einzustufen

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.