Artikel 5 VO (EU) 2016/370
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2016, mit Ausnahme des Artikels 4, der ab Inkrafttreten dieser Verordnung gilt.
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