Artikel 2 VO (EU) 2016/388

Die Sicherheitsleistungen für die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1559 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle werden endgültig vereinnahmt, und zwar zu folgenden, den ermittelten endgültigen Dumpingspannen entsprechenden Sätzen:

Unternehmen
Electrosteel Castings Ltd 4,1 %
Jindal Saw Limited 19 %
Alle übrigen Unternehmen 19 %

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