Artikel 48 VO (EU) 2016/425

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Diese Verordnung gilt ab dem 21. April 2018 mit Ausnahme von:

a)
Artikel 20 bis 36 und Artikel 44, die ab dem 21. Oktober 2016 gelten.
b)
Artikel 45 Absatz 1, der ab dem .21. März 2018 gilt.

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