ANHANG I VO (EU) 2016/425
RISIKOKATEGORIEN VON PSA
Im vorliegenden Anhang werden die Kategorien der Risiken festgelegt, vor denen PSA die Nutzer schützen soll.Kategorie I
Kategorie I umfasst ausschließlich die folgenden geringfügigen Risiken:- a)
- oberflächliche mechanische Verletzungen;
- b)
- Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser;
- c)
- Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt;
- d)
- Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne);
- e)
- Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.
Kategorie II
Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind;Kategorie III
Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können:- a)
- gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische;
- b)
- Atmosphären mit Sauerstoffmangel;
- c)
- schädliche biologische Agenzien;
- d)
- ionisierende Strahlung;
- e)
- warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr;
- f)
- kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger;
- g)
- Stürze aus der Höhe;
- h)
- Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen;
- i)
- Ertrinken;
- j)
- Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen;
- k)
- Hochdruckstrahl;
- l)
- Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche;
- m)
- schädlicher Lärm.
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