ANHANG I VO (EU) 2016/425

RISIKOKATEGORIEN VON PSA

Im vorliegenden Anhang werden die Kategorien der Risiken festgelegt, vor denen PSA die Nutzer schützen soll.

Kategorie I

Kategorie I umfasst ausschließlich die folgenden geringfügigen Risiken:
a)
oberflächliche mechanische Verletzungen;
b)
Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser;
c)
Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt;
d)
Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne);
e)
Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.

Kategorie II

Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind;

Kategorie III

Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können:
a)
gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische;
b)
Atmosphären mit Sauerstoffmangel;
c)
schädliche biologische Agenzien;
d)
ionisierende Strahlung;
e)
warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr;
f)
kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger;
g)
Stürze aus der Höhe;
h)
Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen;
i)
Ertrinken;
j)
Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen;
k)
Hochdruckstrahl;
l)
Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche;
m)
schädlicher Lärm.

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