ANHANG VII VO (EU) 2016/44

Güter die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können im Sinne des Artikels 2a

ERLÄUTERUNG

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif übernommen und sind in Anhang I jener Verordnung festgelegt; es handelt sich um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung geltenden sowie, mit den nötigen Abänderungen, durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Codes.
KN-CodeBezeichnung
840721Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Fremdzündung)
Ex840810Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Selbstzündung)
Ex850131Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 750 W
Ex850132Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Ex890310Aufblasbare Boote zu Sport- oder Vergnügungszwecken
Ex890399Motorboote mit Außenbordmotor

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