ANHANG VII VO (EU) 2016/44
Güter die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können im Sinne des Artikels 2a
ERLÄUTERUNG
Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif übernommen und sind in Anhang I jener Verordnung festgelegt; es handelt sich um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung geltenden sowie, mit den nötigen Abänderungen, durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Codes.KN-Code | Bezeichnung | |
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840721 | Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Fremdzündung) | |
Ex | 840810 | Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Selbstzündung) |
Ex | 850131 | Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 750 W |
Ex | 850132 | Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW |
Ex | 890310 | Aufblasbare Boote zu Sport- oder Vergnügungszwecken |
Ex | 890399 | Motorboote mit Außenbordmotor |
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