Artikel 1 VO (EU) 2016/461
Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:
- (1)
-
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
In Unterabsatz 1 wird 278200 EUR durch 278800 EUR ersetzt.
- —
-
In Unterabsatz 2 wird 27900 EUR durch 28000 EUR ersetzt.
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
In Unterabsatz 1 wird 108000 EUR durch 108200 EUR ersetzt.
- —
-
In Unterabsatz 2 wird 179800 EUR durch 180200 EUR ersetzt.
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
In Unterabsatz 1 wird 83500 EUR durch 83700 EUR ersetzt.
- —
-
In Unterabsatz 2 wird zwischen 20900 EUR und 62600 EUR durch zwischen 20900 EUR und 62700 EUR ersetzt.
- b)
-
Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
- i)
- In Unterabsatz 1 wird 83500 EUR durch 83700 EUR ersetzt.
- ii)
- In Unterabsatz 2 wird zwischen 20900 EUR und 62600 EUR durch zwischen 20900 EUR und 62700 EUR ersetzt.
- c)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i)
- In Unterabsatz 1 wird 99800 EUR durch 100000 EUR ersetzt.
- ii)
- In Unterabsatz 2 wird zwischen 24900 EUR und 74800 EUR durch zwischen 24900 EUR und 74900 EUR ersetzt.
- (2)
- In Artikel 4 Absatz 1 wird 69300 EUR durch 69400 EUR ersetzt.
- (3)
-
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
In Unterabsatz 1 wird 139300 EUR durch 139600 EUR ersetzt.
- —
-
In Unterabsatz 4 wird 69300 EUR durch 69400 EUR ersetzt.
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
In Unterabsatz 1 wird 69300 EUR durch 69400 EUR ersetzt.
- —
-
In Unterabsatz 2 wird 117600 EUR durch 117800 EUR ersetzt.
- —
-
In Unterabsatz 5 wird 34800 EUR durch 34900 EUR ersetzt.
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
In Unterabsatz 1 wird 34800 EUR durch 34900 EUR ersetzt.
- —
-
In Unterabsatz 2 wird zwischen 8700 EUR und 26100 EUR durch zwischen 8700 EUR und 26200 EUR ersetzt.
- b)
-
Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
- i)
- In Unterabsatz 1 wird 41700 EUR durch 41800 EUR ersetzt.
- ii)
- In Unterabsatz 2 wird zwischen 10500 EUR und 31400 EUR durch zwischen 10500 EUR und 31500 EUR ersetzt.
- c)
- In Absatz 6 Unterabsatz 1 wird 33300 EUR durch 33400 EUR ersetzt.
- (4)
- In Artikel 6 Absatz 1 wird 41700 EUR durch 41800 EUR ersetzt.
- (5)
- In Artikel 7 Absatz 1 wird 69300 EUR durch 69400 EUR ersetzt.
- (6)
-
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
- In Unterabsatz 2 wird 83500 EUR durch 83700 EUR ersetzt.
- ii)
- In Unterabsatz 3 wird 41700 EUR durch 41800 EUR ersetzt.
- iii)
- In Unterabsatz 4 wird zwischen 20900 EUR und 62600 EUR durch zwischen 20900 EUR und 62700 EUR ersetzt.
- iv)
- In Unterabsatz 5 wird zwischen 10500 EUR und 31400 EUR durch zwischen 10500 EUR und 31500 EUR ersetzt.
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- In Unterabsatz 2 wird 278200 EUR durch 278800 EUR ersetzt.
- ii)
- In Unterabsatz 3 wird 139300 EUR durch 139600 EUR ersetzt.
- iii)
- In Unterabsatz 5 wird zwischen 3000 EUR und 239800 EUR durch zwischen 3000 EUR und 240300 EUR ersetzt.
- iv)
- In Unterabsatz 6 wird zwischen 3000 EUR und 120100 EUR durch zwischen 3000 EUR und 120300 EUR ersetzt.
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