Artikel 1 VO (EU) 2016/482

Beendung der Interventionsankäufe zu Festpreisen

(1) Die Interventionsankäufe von Magermilchpulver zu Festpreisen werden für den am 30. September 2016 endenden Interventionszeitraum beendet.

Die Gesamtmengen der Angebote für Magermilchpulver im Rahmen der Intervention, die die Interventionsstellen der Mitgliedstaaten am 31. März 2016 von jedem Anbieter erhalten haben, werden angenommen, mit einem Zuteilungskoeffizienten von 60,09 % multipliziert und auf die nächste durch 25 kg teilbare Menge abgerundet.

(2) Bei den Interventionsstellen der Mitgliedstaaten am und nach dem 1. April 2016 bis zum 30. September 2016 eingegangene Angebote zu Festpreisen werden abgelehnt.

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