ANHANG VO (EU) 2016/549
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 11 (Bentazon) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 2.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 15 (Diquat) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 3.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 17 (Thiabendazol) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 4.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 19 (DPX KE 459 (flupyrsulfuron-methyl)) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 5.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 23 (Pymetrozin) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 6.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 26 (Thifensulfuron-methyl) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 7.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 31 (Prosulfuron) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 8.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 34 (Cyhalofopbutyl) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 9.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 35 (Famoxadon) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 10.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 37 (Metalaxyl-M) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 11.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 38 (Picolinafen) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt;
- 12.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 39 (Flumioxazin) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 30. Juni 2017 ersetzt.
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