Artikel 1 VO (EU) 2016/583

Die Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 4 wird gestrichen;
2.
in Artikel 5 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

(2) Artikel 3 gilt ab 1. März 2012.

(3) Abweichend von Absatz 2 gelten die Bestimmungen von Artikel 3 für Luftfahrzeuge mit einem vor dem 1. März 2012 ausgestellten individuellen Lufttüchtigkeitszeugnis ab 1. Dezember 2015.;

3.
der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieser Verordnung.

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