Artikel 1 VO (EU) 2016/583
Die Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 4 wird gestrichen;
- 2.
-
in Artikel 5 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
(2) Artikel 3 gilt ab 1. März 2012.
(3) Abweichend von Absatz 2 gelten die Bestimmungen von Artikel 3 für Luftfahrzeuge mit einem vor dem 1. März 2012 ausgestellten individuellen Lufttüchtigkeitszeugnis ab 1. Dezember 2015.;
- 3.
- der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieser Verordnung.
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