Artikel 1 VO (EU) 2016/606

Beendung der Ausschreibung

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/482 eröffnete Ausschreibung wird hiermit beendet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.