Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/606

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. April 2016

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy Plewa

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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