ANHANG VO (EU) 2016/614

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware (sogenanntes „Hobby-Gewächshaus” ), Abmessungen etwa 140 × 140 × 200 cm, die aus einem Stahlgestell besteht. Das Gestell enthält acht Regalböden, je vier auf jeder Seite, aus Metalldraht mit den Abmessungen von etwa 58 × 28 cm. Das Gestell ist auf allen Seiten mit einer flexiblen Kunststofffolie bedeckt, die an der Vorderseite eine aufrollbare Öffnung von etwa 86 × 145 cm hat. Die Öffnung kann mit einem Klettverschluss geschlossen werden. Die Struktur kann von einer Person betreten werden. Ihr Zweck ist die Lagerung von Pflanzen für längere oder kürzere Zeiträume (z. B. auf Märkten).

Siehe Abbildung(*)

73269098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7326, 732690 und 73269098.

Eine Einreihung in die Position 9403 als „andere Möbel” ist ausgeschlossen, da die Ware nicht zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels, Büros, Schulen, Kirchen, Geschäften, Laboratorien usw. dient, sondern für die Lagerung von Pflanzen verwendet wird (siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 94 des Harmonisierten Systems, Allgemeines, zweiter Absatz Buchstabe A und zu Position 9403 zweiter Absatz).

Eine Einreihung in die Position 9406 als „vorgefertigtes Gebäude” ist ebenfalls ausgeschlossen, da die Konstruktion mit ihren flexiblen Wänden relativ instabil ist. Sie eignet sich folglich nicht für eine längere Verwendung im Freien, da sie nicht als wetterfest gilt.

Die Ware wird daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht. Die Konstruktion (Rahmen und Regalböden aus Metall) verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter.

Sie ist daher in den KN-Code 73269098 als andere Waren aus Eisen oder Stahl einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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