Artikel 24 VO (EU) 2016/631

Anforderungen an nichtsynchrone Offshore-Stromerzeugungsanlagen mit Wechselstromanbindung hinsichtlich der Frequenzhaltung

Für nichtsynchrone Offshore-Stromerzeugungsanlagen mit Wechselstromanbindung gelten die in Artikel 13 Absätze 1 bis 5, Artikel 15 Absatz 2 bzw. Artikel 21 Absatz 2 festgelegten Anforderungen hinsichtlich der Frequenzhaltung, mit Ausnahme des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b.

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