Artikel 31 VO (EU) 2016/631
Betriebserlaubnis für Stromerzeugungsanlagen des Typs B, C oder D
Für das Betriebserlaubnisverfahren für den Anschluss jeder neuen Stromerzeugungsanlage des Typs B, C oder D dürfen von einer ermächtigten Zertifizierungsstelle ausgestellte Betriebsmittelbescheinigungen verwendet werden.
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