Artikel 31 VO (EU) 2016/631

Betriebserlaubnis für Stromerzeugungsanlagen des Typs B, C oder D

Für das Betriebserlaubnisverfahren für den Anschluss jeder neuen Stromerzeugungsanlage des Typs B, C oder D dürfen von einer ermächtigten Zertifizierungsstelle ausgestellte Betriebsmittelbescheinigungen verwendet werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.