Präambel VO (EU) 2016/635

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89(1), insbesondere auf Artikel 28 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
In der Verordnung (EG) Nr. 2870/2000 der Kommission(2) werden die Referenzanalysemethoden für Spirituosen genannt und beschrieben. Einige der im Anhang der Verordnung aufgeführten Methoden, darunter die Methode für die Bestimmung der flüchtigen Säure und die für die Bestimmung der Gesamtzucker in Spirituosen, sind jedoch noch nicht beschrieben.
(2)
Die Methode für die Bestimmung der flüchtigen Säure und die für die Bestimmung der Gesamtzucker in bestimmten Spirituosen wurden zwei internationalen Validierungsstudien unterzogen, die nach Maßgabe international vereinbarter Verfahren durchgeführt wurden; dabei wurden die Leistungsparameter der Methoden für akzeptabel befunden. Die Studien wurden als Teil eines Forschungsprojekts im Zuge des Rahmenprogramms der Europäischen Kommission für Normung, Messtechnik und Prüfung durchgeführt. Die Beschreibung dieser Methoden sollte daher in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2870/2000 aufgenommen werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 enthält Anforderungen an bestimmte Kategorien von Spirituosen, die in Holzfässern reifen müssen, und sieht vor, dass andere Spirituosen auf diese Weise reifen können. Bei der Prüfung, ob eine Probe der Definition der betreffenden Spirituosenkategorie entspricht, kann die Analyse der wichtigsten aus dem Holz austretenden Verbindungen hilfreich sein. Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) hat in ihrer Entschließung OIV/OENO 382A/2009 eine Analysemethode für die Bestimmung dieser Verbindungen anerkannt. Die Anerkennung der Methode stützte sich auf Daten aus einer internationalen Studie zur Leistungsfähigkeit der Methode bei unterschiedlichen Spirituosen, die nach international vereinbarten Verfahren durchgeführt wurde. Diese Methode und ihre Beschreibung sollten daher zu den Referenzmethoden der Union für die Analyse von Spirituosen im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2870/2000 hinzugefügt werden.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 2870/2000 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Spirituosen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 16.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 2870/2000 der Kommission vom 19. Dezember 2000 mit gemeinschaftlichen Referenzanalysemethoden für Spirituosen (ABl. L 333 vom 29.12.2000, S. 20).

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