ANHANG VO (EU) 2016/664

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein tragbares batteriebetriebenes Gerät zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videobildern, mit Abmessungen von etwa 10 × 5 × 2 cm und einem Gewicht von etwa 120 g, bestehend aus:

einer Kameralinse,

einer Flüssigkristallanzeige mit einer Diagonale von etwa 5 cm (2 Zoll),

einem Mikrofon,

einem Lautsprecher,

einem Prozessor,

einer internen Lithium-Ionen-Batterie,

einem internen Speicher mit einer Kapazität von bis zu 8 GB,

einem integrierten (Flip-out-)USB-Anschluss,

einem HDMI-Ausgang,

einem integrierten CMOS-Bildsensor.

Das Gerät verfügt über eine zweistufige digitale Zoomfunktion. Mit dem Gerät können Videobilder mit einer Auflösung von 1280 × 720 Pixel und einer Bildfrequenz von 30 Bildern pro Sekunde für eine Dauer von maximal zwei Stunden aufgezeichnet werden. Standbilder können mit dem Gerät nicht aufgenommen werden.

Die mit dem Gerät aufgezeichneten Videobilder können entweder über die integrierte USB-Schnittstelle an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder über ein Micro-HDMI-Kabel an ein Fernsehgerät übertragen werden.

Bei Gestellung können über die integrierte USB-Schnittstelle auch Videodateien von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an das Gerät übertragen werden. Das Gerät kann auch als Wechseldatenträger verwendet werden.

85258099

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8525, 852580 und 85258099.

Da das Gerät nur Videobilder aufzeichnen kann, ist eine Einreihung als digitaler Fotoapparat in den KN-Code 85258030 ausgeschlossen. Die Tatsache, dass das Gerät über keine optische Zoomfunktion verfügt, steht einer Einreihung als Videokameraaufnahmegerät nicht entgegen (vgl. Rechtssache C-178/14, Vario Tek, ECLI:EU:C:2015:152, Randnummern 17-29). Seinen objektiven Merkmalen nach ist das Gerät ein Videokameraaufnahmegerät.

Videodateien können von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an das Gerät übertragen und von diesem gespeichert werden, wobei das Gerät diese Funktion autonom und ohne Modifizierungen ausführen kann. Daher wird davon ausgegangen, dass das Gerät in der Lage ist, Videodateien aus anderen Quellen als der eingebauten Kamera aufzuzeichnen (vgl. Rechtssache C-178/14, Vario Tek, ECLI:EU:C:2015:152, Randnummern 30-39).

Eine Einreihung in den KN-Code 85258091 als Videokameraaufnahmegerät nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes ist folglich ausgeschlossen.

Die Ware ist daher als anderes Videokameraaufnahmegerät in den KN-Code 85258099 einzureihen.

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