ANHANG III VO (EU) 2016/68

Bestimmungen für die Benachrichtigungen im Benachrichtigungssystem TACHOnet

1.
Allgemeine technische Anforderungen

1.1. Die Zentralstelle verfügt sowohl über synchrone als auch asynchrone Schnittstellen für den Austausch von Benachrichtigungen. Die Mitgliedstaaten können die für ihre eigenen Anwendungen am besten geeignete Technologie einsetzen.

1.2. Alle zwischen der Zentralstelle und den nationalen Systemen ausgetauschten Benachrichtigungen müssen UTF-8 verschlüsselt sein.

1.3. Die nationalen Systeme müssen in der Lage sein, Benachrichtigungen mit griechischen oder kyrillischen Zeichen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

2.
XML-Schema der Benachrichtigungen und Schemadefinition (XSD)

2.1. Das allgemeine XML-Schema der Benachrichtigungen folgt dem Format der XSD-Schemadefinition der Zentralstelle.

2.2. Die Zentralstelle und die nationalen Systeme senden und empfangen Benachrichtigungen, die dem XSD-Schema entsprechen.

2.3. Die nationalen Systeme müssen in der Lage sein, alle Benachrichtigungen im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Funktionen zu senden, zu empfangen und zu verarbeiten.

2.4. Die XML-Benachrichtigungen müssen den in der Anlage zu diesem Anhang festgelegten Mindestanforderungen genügen.

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