Artikel 49 VO (EU) 2016/72

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.

Artikel 8 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2016.

Die mit den Artikeln 25, 26 und 27 und in den Anhängen IE und V eingerichteten Fangmöglichkeiten für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gelten ab den darin genannten Daten.

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