Artikel 49 VO (EU) 2016/72
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.
Artikel 8 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2016.
Die mit den Artikeln 25, 26 und 27 und in den Anhängen IE und V eingerichteten Fangmöglichkeiten für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gelten ab den darin genannten Daten.
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