ANHANG VI VO (EU) 2016/72
IOTC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- 1.
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Höchstzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Übereinkommensbereich tropischen Thunfisch fangen dürfen
Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ) Spanien 22 61364 Frankreich 27 45383 Portugal 5 1627 Italien 1 2137 Union 55 110511
- 2.
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Höchstzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Übereinkommensbereich Schwertfisch und Weißen Thun fangen dürfen
Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ) Spanien 27 11590 Frankreich 41(1) 7882 Portugal 15 6925 Vereinigtes Königreich 4 1400 Union 87 27797
- 3.
- Die in Nummer 1 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun fangen.
- 4.
- Die in Nummer 2 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch Tropischen Thunfisch fangen.
Fußnote(n):
- (1)
In dieser Zahl sind in Mayotte registrierte Schiffe nicht enthalten; diese kann künftig im Einklang mit dem Fischereiflottenentwicklungsplan von Mayotte erhöht werden.
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