Präambel VO (EU) 2016/74
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran(1), insbesondere auf Artikel 46,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran erlassen.
- (2)
- Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat” ) hat am 17. Januar 2016 zwei Einrichtungen von der Liste der Personen und Organisationen gestrichen, die den Maßnahmen gemäß Ziffer 6 Buchstaben c und d der Anlage B der Resolution 2231(2015) des VN-Sicherheitsrates unterliegen. Diese Einrichtungen sollten auch von der in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.
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