Artikel 39a VO (EU) 2016/794

Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten

(1) Europol führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Verantwortung unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält folgende Angaben:

a)
die Kontaktdaten von Europol sowie den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
b)
die Zwecke der Verarbeitung;
c)
eine Beschreibung der Kategorien von betroffenen Personen und der Kategorien personenbezogener Daten;
d)
die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich der Empfänger in Drittstaaten oder bei internationalen Organisationen;
e)
gegebenenfalls die Übermittlungen personenbezogener Daten an einen Drittstaat, eine internationale Organisation oder eine private Partei, einschließlich der Bezeichnung dieses Empfängers;
f)
wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
g)
wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 91 der Verordnung (EU) 2018/1725;
h)
gegebenenfalls die Verwendung von Profiling.

(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.

(3) Europol stellt dem EDSB das in Absatz 1 genannten Verzeichnis auf Anfrage zur Verfügung.

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