Artikel 39a VO (EU) 2016/794
Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
(1) Europol führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Verantwortung unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält folgende Angaben:
- a)
- die Kontaktdaten von Europol sowie den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
- b)
- die Zwecke der Verarbeitung;
- c)
- eine Beschreibung der Kategorien von betroffenen Personen und der Kategorien personenbezogener Daten;
- d)
- die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich der Empfänger in Drittstaaten oder bei internationalen Organisationen;
- e)
- gegebenenfalls die Übermittlungen personenbezogener Daten an einen Drittstaat, eine internationale Organisation oder eine private Partei, einschließlich der Bezeichnung dieses Empfängers;
- f)
- wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
- g)
- wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 91 der Verordnung (EU) 2018/1725;
- h)
- gegebenenfalls die Verwendung von Profiling.
(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.
(3) Europol stellt dem EDSB das in Absatz 1 genannten Verzeichnis auf Anfrage zur Verfügung.
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