Artikel 76 VO (EU) 2016/794

Aufrechterhaltung der vom Verwaltungsrat erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen

Die vom Verwaltungsrat auf der Grundlage des Beschlusses 2009/371/JI erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen bleiben auch nach dem 1. Mai 2017 in Kraft, sofern der Verwaltungsrat im Zuge der Anwendung dieser Verordnung nichts anderes beschließt.

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