ANLAGE II VO (EU) 2016/799

PRÜFZEICHEN UND TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

I.
PRÜFZEICHEN

1.
Das Prüfzeichen besteht

a)
aus einem Rechteck, in dem der Buchstabe „e” , gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des Landes, das die Typgenehmigung erteilt hat, und zwar

Belgien 6
Bulgarien 34
Tschechische Republik 8
Dänemark 18
Deutschland 1
Estland 29
Irland 24
Griechenland 23
Spanien 9
Frankreich 2
Kroatien 25
Italien 3
Zypern CY
Lettland 32
Litauen 36
Luxemburg 13
Ungarn 7
Malta MT
Niederlande 4
Österreich 12
Polen 20
Portugal 21
Rumänien 19
Slowenien 26
Slowakei 27
Finnland 17
Schweden 5
Vereinigtes Königreich 11

angebracht ist, und

b)
aus einer Typgenehmigungsnummer, die der Nummer des für das Muster des Kontrollgeräts oder des Schaublatts oder der Fahrtenschreiberkarte ausgestellten Typgenehmigungsbogens entspricht und an einer beliebigen Stelle in der Nähe des Rechtecks anzubringen ist.

2.
Das Prüfzeichen wird auf dem Typenschild eines jeden Gerätes, auf jedem Schaublatt und auf jeder Fahrtenschreiberkarte angebracht. Das Prüfzeichen muss unverwischbar und gut lesbar sein.
3.
Die nachstehend angegebenen Abmessungen des Prüfzeichens(1) sind in Millimetern ausgedrückt und stellen die Mindestabmessungen dar. Die Relationen zwischen diesen Abmessungen müssen eingehalten werden.

II.
TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR ANALOGE FAHRTENSCHREIBER

Der Mitgliedstaat, der eine Typgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Typgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Typgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet jeder Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.

TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Name der zuständigen Behörde … Mitteilung betreffend(2):

die Typgenehmigung für das Muster eines Kontrollgeräts

den Entzug der Typgenehmigung für das Muster eines Kontrollgeräts

die Genehmigung für ein Musterschaublatt

den Entzug der Genehmigung für ein Schaublatt

Nr. der Typgenehmigung ….
1.
Fabrik- oder Handelsmarke …
2.
Bezeichnung des Musters …
3.
Name des Herstellers …
4.
Anschrift des Herstellers …
5.
Zur Typgenehmigung vorgelegt am …
6.
Prüfstelle …
7.
Datum und Nummer der Prüfung(en) …
8.
Datum der Typgenehmigung …
9.
Datum des Entzugs der Typgenehmigung …
10.
Muster des Gerätes (oder der Geräte), für das (die) das Schaublatt zulässig ist
11.
Ort …
12.
Datum …
13.
Anlagen (Beschreibungen usw.) …
14.
Bemerkungen (ggf. auch Position von Plomben)
(Unterschrift)

III.
TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIGITALE FAHRTENSCHREIBER

Der Mitgliedstaat, der eine Typgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Typgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Typgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet jeder Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.

TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIGITALE FAHRTENSCHREIBER

Name der zuständigen Behörde … Mitteilung betreffend(3):
die Genehmigung für:
den Entzug der Typgenehmigung für
das Muster eines Kontrollgeräts
die Kontrollgerätkomponente(4)
eine Fahrerkarte
eine Werkstattkarte
eine Unternehmenskarte
eine Kontrollkarte
Nr. der Typgenehmigung ….
1.
Hersteller- oder Handelsmarke: …
2.
Modellbezeichnung …
3.
Name des Herstellers …
4.
Anschrift des Herstellers …
5.
Zur Typgenehmigung vorgelegt am …
6.
Prüfstelle(n) …
7.
Datum und Nummer des Prüfprotokolls …
8.
Datum der Typgenehmigung …
9.
Datum des Entzugs der Typgenehmigung …
10.
Muster des Kontrollgeräts (oder der Kontrollgeräte), für das (die) die Komponente bestimmt ist
11.
Ort …
12.
Datum …
13.
Anlagen (Beschreibungen usw.) …
14.
Bemerkungen (ggf. auch Position von Plomben)
(Unterschrift)

IV.
TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR INTELLIGENTE FAHRTENSCHREIBER

Der Mitgliedstaat, der eine Typgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Typgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Typgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet jeder Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.

TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR INTELLIGENTE FAHRTENSCHREIBER

Name der zuständigen Behörde … Mitteilung betreffend(5):
die Genehmigung für:
den Entzug der Typgenehmigung für
das Muster eines Kontrollgeräts
die Kontrollgerätkomponente(6)
eine Fahrerkarte
eine Werkstattkarte
eine Unternehmenskarte
eine Kontrollkarte
Nr. der Typgenehmigung ….
1.
Hersteller- oder Handelsmarke: …
2.
Modellbezeichnung …
3.
Name des Herstellers …
4.
Anschrift des Herstellers …
5.
Zur Typgenehmigung vorgelegt am …
6.
a)
Prüflabor für die Funktionszertifizierung …
b)
Prüflabor für die Sicherheitszertifizierung …
c)
Prüflabor für die Interoperabilitätszertifizierung …
7.
a)
Datum und Nummer des Funktionszertifikats …
b)
Datum und Nummer des Sicherheitszertifikats …
c)
Datum und Nummer des Interoperabilitätszertifikats …
8.
Datum der Typgenehmigung …
9.
Datum des Entzugs der Typgenehmigung …
10.
Muster des Kontrollgeräts (oder der Kontrollgeräte), für das (die) die Komponente bestimmt ist
11.
Ort …
12.
Datum …
13.
Anlagen (Beschreibungen usw.) …
14.
Bemerkungen (ggf. auch Position von Plomben)
(Unterschrift)

Fußnote(n):

(1)

Diese Zahlen sind lediglich als Beispiel angeführt.

(2)

Unzutreffendes streichen.

(3)

Zutreffendes ankreuzen.

(4)

Komponente angeben, auf die sich die Mitteilung bezieht.

(5)

Zutreffendes ankreuzen.

(6)

Komponente angeben, auf die sich die Mitteilung bezieht.

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