ANLAGE II VO (EU) 2016/799
PRÜFZEICHEN UND TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
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I.
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PRÜFZEICHEN
- 1.
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Das Prüfzeichen besteht
- a)
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aus einem Rechteck, in dem der Buchstabe „e” , gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des Landes, das die Typgenehmigung erteilt hat, und zwar
Belgien 6 Bulgarien 34 Tschechische Republik 8 Dänemark 18 Deutschland 1 Estland 29 Irland 24 Griechenland 23 Spanien 9 Frankreich 2 Kroatien 25 Italien 3 Zypern CY Lettland 32 Litauen 36 Luxemburg 13 Ungarn 7 Malta MT Niederlande 4 Österreich 12 Polen 20 Portugal 21 Rumänien 19 Slowenien 26 Slowakei 27 Finnland 17 Schweden 5 Vereinigtes Königreich 11 angebracht ist, und
- b)
- aus einer Typgenehmigungsnummer, die der Nummer des für das Muster des Kontrollgeräts oder des Schaublatts oder der Fahrtenschreiberkarte ausgestellten Typgenehmigungsbogens entspricht und an einer beliebigen Stelle in der Nähe des Rechtecks anzubringen ist.
- 2.
- Das Prüfzeichen wird auf dem Typenschild eines jeden Gerätes, auf jedem Schaublatt und auf jeder Fahrtenschreiberkarte angebracht. Das Prüfzeichen muss unverwischbar und gut lesbar sein.
- 3.
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Die nachstehend angegebenen Abmessungen des Prüfzeichens(1) sind in Millimetern ausgedrückt und stellen die Mindestabmessungen dar. Die Relationen zwischen diesen Abmessungen müssen eingehalten werden.
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II.
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TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR ANALOGE FAHRTENSCHREIBER
Der Mitgliedstaat, der eine Typgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Typgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Typgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet jeder Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
Name der zuständigen Behörde … Mitteilung betreffend(2):- —
die Typgenehmigung für das Muster eines Kontrollgeräts
- —
den Entzug der Typgenehmigung für das Muster eines Kontrollgeräts
- —
die Genehmigung für ein Musterschaublatt
- —
den Entzug der Genehmigung für ein Schaublatt
- 1.
- Fabrik- oder Handelsmarke …
- 2.
- Bezeichnung des Musters …
- 3.
- Name des Herstellers …
- 4.
- Anschrift des Herstellers …
- 5.
- Zur Typgenehmigung vorgelegt am …
- 6.
- Prüfstelle …
- 7.
- Datum und Nummer der Prüfung(en) …
- 8.
- Datum der Typgenehmigung …
- 9.
- Datum des Entzugs der Typgenehmigung …
- 10.
- Muster des Gerätes (oder der Geräte), für das (die) das Schaublatt zulässig ist
- 11.
- Ort …
- 12.
- Datum …
- 13.
- Anlagen (Beschreibungen usw.) …
- 14.
- Bemerkungen (ggf. auch Position von Plomben)
- III.
- TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIGITALE FAHRTENSCHREIBER
Der Mitgliedstaat, der eine Typgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Typgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Typgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet jeder Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIGITALE FAHRTENSCHREIBER
Name der zuständigen Behörde … Mitteilung betreffend(3):- □
- die Genehmigung für:
- □
- den Entzug der Typgenehmigung für
- □
- das Muster eines Kontrollgeräts
- □
- die Kontrollgerätkomponente(4)
- □
- eine Fahrerkarte
- □
- eine Werkstattkarte
- □
- eine Unternehmenskarte
- □
- eine Kontrollkarte
- 1.
- Hersteller- oder Handelsmarke: …
- 2.
- Modellbezeichnung …
- 3.
- Name des Herstellers …
- 4.
- Anschrift des Herstellers …
- 5.
- Zur Typgenehmigung vorgelegt am …
- 6.
- Prüfstelle(n) …
- 7.
- Datum und Nummer des Prüfprotokolls …
- 8.
- Datum der Typgenehmigung …
- 9.
- Datum des Entzugs der Typgenehmigung …
- 10.
- Muster des Kontrollgeräts (oder der Kontrollgeräte), für das (die) die Komponente bestimmt ist
- 11.
- Ort …
- 12.
- Datum …
- 13.
- Anlagen (Beschreibungen usw.) …
- 14.
- Bemerkungen (ggf. auch Position von Plomben)
- IV.
- TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR INTELLIGENTE FAHRTENSCHREIBER
Der Mitgliedstaat, der eine Typgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Typgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Typgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet jeder Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR INTELLIGENTE FAHRTENSCHREIBER
Name der zuständigen Behörde … Mitteilung betreffend(5):- □
- die Genehmigung für:
- □
- den Entzug der Typgenehmigung für
- □
- das Muster eines Kontrollgeräts
- □
- die Kontrollgerätkomponente(6)
- □
- eine Fahrerkarte
- □
- eine Werkstattkarte
- □
- eine Unternehmenskarte
- □
- eine Kontrollkarte
- 1.
- Hersteller- oder Handelsmarke: …
- 2.
- Modellbezeichnung …
- 3.
- Name des Herstellers …
- 4.
- Anschrift des Herstellers …
- 5.
- Zur Typgenehmigung vorgelegt am …
- 6.
- a)
- Prüflabor für die Funktionszertifizierung …
- b)
- Prüflabor für die Sicherheitszertifizierung …
- c)
- Prüflabor für die Interoperabilitätszertifizierung …
- 7.
- a)
- Datum und Nummer des Funktionszertifikats …
- b)
- Datum und Nummer des Sicherheitszertifikats …
- c)
- Datum und Nummer des Interoperabilitätszertifikats …
- 8.
- Datum der Typgenehmigung …
- 9.
- Datum des Entzugs der Typgenehmigung …
- 10.
- Muster des Kontrollgeräts (oder der Kontrollgeräte), für das (die) die Komponente bestimmt ist
- 11.
- Ort …
- 12.
- Datum …
- 13.
- Anlagen (Beschreibungen usw.) …
- 14.
- Bemerkungen (ggf. auch Position von Plomben)
Fußnote(n):
- (1)
Diese Zahlen sind lediglich als Beispiel angeführt.
- (2)
Unzutreffendes streichen.
- (3)
Zutreffendes ankreuzen.
- (4)
Komponente angeben, auf die sich die Mitteilung bezieht.
- (5)
Zutreffendes ankreuzen.
- (6)
Komponente angeben, auf die sich die Mitteilung bezieht.
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