Präambel VO (EU) 2016/8

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Damit die Kommission die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele überwachen kann, sollten ihr von den Mitgliedstaaten umfassende Daten zur Selbstständigkeit zur Verfügung gestellt werden, die Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen.
(2)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission(2) wird ein Ad-hoc-Modul über Selbstständigkeit eingeführt.
(3)
In der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1397/2014 der Kommission(3) werden die Bereiche der speziellen Informationen (Ad-hoc-Untermodule) festgelegt und beschrieben, die in das Ad-hoc-Modul 2017 über Selbstständigkeit aufgenommen werden sollten.
(4)
Die Kommission sollte für das Ad-hoc-Untermodul über Selbstständigkeit die technischen Merkmale, die Filter, die Codes und die Frist für die Übermittlung der Daten festlegen.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission vom 8. April 2013 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2016 bis 2018 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 99 vom 9.4.2013, S. 11).

(3)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1397/2014 der Kommission vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2016 bis 2018 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 370 vom 30.12.2014, S. 42).

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