ANHANG VO (EU) 2016/898

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der zootechnischen Leistung)
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungs-inhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungs-dauer der Zulassung
KBE/Wirkstoffeinheiten/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4d12 Novus Europe NV Bacillus licheniformis ATCC 53757 und seine Protease EC 3.4.21.19

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Bacillus licheniformis (ATCC 53757) und seiner Protease EC 3.4.21.19 mit mindestens:

Bacillus licheniformis (ATCC 53757):

1 × 109 KBE/g Zusatzstoff

Protease 6 × 105 U/g Zusatzstoff(1)

Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Sporen von Bacillus licheniformis (ATCC 53757) und seiner Protease EC 3.4.21.19

Analysemethode (2)

Bestimmung und Auszählung von Bacillus licheniformis ATCC 53757 im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und Futtermitteln

Bestimmung: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Auszählung: Ausstrichverfahren unter Verwendung von Trypton-Soja-Agar — EN 15784

Quantifizierung der Protease im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und Futtermitteln:

kolorimetrisches Verfahren zur Messung von Para-Nitroanilin (pNA), das durch enzymatische Reaktion der Protease auf das Substrat Suc-Ala-Ala-Pro-Phe-pNA bei 37 °C freigesetzt wird

Masthühner und Junghennen

Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für die Mast und Jungtiere von Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Legezwecke

Ziervögel

5 × 108 KBE

Bacillus licheniformis

3 × 105 U Protease

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2.
Empfohlene Mindestdosis: 500 mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel.
3.
Für Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen in Futtermittelbetrieben müssen operative Verfahren und angemessene organisatorische Maßnahmen festgelegt werden, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut und den Augen zu vermeiden. Wenn die Exposition über die Haut oder die Augen oder durch Einatmen mittels dieser Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann, muss bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine geeignete persönliche Schutzausrüstung getragen werden.
4.
Die Verwendung in Futtermitteln, welche die folgenden zugelassenen Kokzidiostatika enthalten, ist erlaubt: Diclazuril, Nicarbazin, Decoquinat, Semduramicin-Natrium, Lasalocid-Natrium, Monensin-Natrium, Robenidin-Hydrochlorid, Maduramicin-Ammonium, Narasin oder Salinomycin-Natrium.
5.
Empfohlene Verwendung in proteinreduzierten Rationen.
29. Juni 2026

Fußnote(n):

(1)

1 U ist die Proteasenmenge, die bei einem pH-Wert von 8,0 und einer Temperatur von 37 °C pro Minute 1 Mikromol Para-Nitroanilin (pNA) aus dem Substrat Succinyl-Ala-Ala-Pro-Phe-pNA (C30H36N6O9) freisetzt.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden sind unter folgender Internetadresse des Referenzlabors abrufbar: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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